
Nutzungsbedingungen für die Hüpfburg und Mietobjekte von “HappyHops.at”
§ 1 Allgemeine Bestimmungen1. Die gemieteten Objekte (Hüpfburgen, Party-Zubehör, Zelte, Elektrotechnik) sind sorgsam und gemäß den Anweisungen von “HappyHops.at” zu verwenden.
2. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte in einem sauberen und ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.
3. Die Nutzung der Mietobjekte ist ausschließlich für private Zwecke (Familienfeiern, Kindergeburtstage etc.) gestattet. Eine Nutzung für Großevents, öffentliche Veranstaltungen oder gewerbliche Zwecke ist ausdrücklich untersagt.
§ 2 Nutzung der Hüpfburg
1. Die Hüpfburg darf nur unter ständiger Aufsicht eines volljährigen und geeigneten Erwachsenen benutzt werden.
2. Die Vorgaben der Produktbeschreibung (Alter, maximale Kinderzahl, Gesamtgewicht) sind unbedingt einzuhalten. Überschreitungen sind nicht gestattet.
3. Es dürfen keine scharfen Gegenstände, Speisen oder Getränke in die Hüpfburg mitgenommen werden.
4. Die Hüpfburg ist vor Regen, Wind und starker Verschmutzung zu schützen.
5. Jede Nutzung der Hüpfburg, die über die vorgesehenen Vorgaben hinausgeht (z.B. Nutzung bei Großevents, gewerbliche Nutzung oder Gewinnabsicht), ist verboten und berechtigt den Vermieter, den vollen Wiederbeschaffungspreis der Hüpfburg zu verlangen.
§ 3 Dokumentationspflicht, Reinigung und Pflege
1. Der Mieter ist verpflichtet, die gemieteten Objekte bei Übernahme und vor jeder Nutzung auf Schäden/Mängel zu überprüfen.
2. Vor jeder Nutzung müssen aussagekräftige Fotos der gesamten Hüpfburg (ohne Personen, Hausnummern oder private Details) und eventueller Mängel angefertigt und an „HappyHops.at“ übermittelt werden. Nicht oder verspätet gemeldete Schäden gelten als vom Mieter verursacht.
3. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietobjekte vor Rückgabe mit den beigelegten Reinigungstüchern oberflächlich zu reinigen. Kein Wasser verwenden! Schimmelgefahr.
4. Bei mutwilliger oder grober Beschmutzung wird eine Reinigungsgebühr ab 50 € (je nach Aufwand) erhoben.
5. Die Nutzung beschädigter oder mangelhafter Hüpfburgen ist strengstens untersagt. Der Mieter haftet für alle Schäden, die aus der Nutzung eines defekten Objekts entstehen.
§ 4 Haftung und Haftungsübergang
1. Mit der Übergabe/Übernahme der Mietobjekte gehen sämtliche Pflichten hinsichtlich Sicherheit, Aufsicht, Verkehrssicherung, Schadenverhütung und Haftung auf den Mieter über.
2. Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietdauer entstehen, insbesondere infolge unsachgemäßer Nutzung, Überlastung, Nichtbeachtung der Gebrauchsanleitung oder unterlassener Dokumentation.
3. “HappyHops.at” übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die während der Nutzung der Mietobjekte auftreten.
4. Die Haftung für vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen von HappyHops.at bleibt unberührt.
5. Eine Haftpflichtversicherung wird dringend empfohlen.
§ 5 Rückgabe der Mietobjekte
1. Die Mietobjekte sind nach Ablauf der Mietdauer bis 8 Uhr morgens an den vereinbarten Standort zurückzubringen.
2. Bei verspäteter Rückgabe wird eine Mahngebühr in Höhe von 50 % der Mietgebühr erhoben.
3. Die Rückgabe muss im gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand erfolgen.
§ 6 Weitere Pflichten des Mieters
1. Der Mieter muss sicherstellen, dass die Hüpfburg nur für den vorgesehenen Zweck und nicht über die Kapazitätsgrenzen hinaus genutzt wird.
2. Elektronische Geräte und andere Mietobjekte sind gemäß den Anweisungen zu bedienen und zu lagern.
3. Die Nutzung der Hüpfburg bei Wind, Regen oder unsicheren Wetterlagen ist zu unterlassen.
§ 7 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften
Der Mieter verpflichtet sich, alle gesetzlichen Vorschriften und lokalen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Nutzung der Mietobjekte zu beachten.
§ 8 Wartung, Sicherheit und Kontrolle
1. Unsere Hüpfburgen entsprechen den gesetzlichen Sicherheitsvorschriften (z.B. EN71 in der EU) für private Nutzung und werden von „HappyHops.at“ in den gesetzlich vorgeschriebenen Intervallen geprüft und gewartet.
2. Der Mieter ist dennoch verpflichtet, vor jeder Nutzung eine Sicht- und Funktionskontrolle durchzuführen und alle Schäden/Mängel unverzüglich zu melden und zu dokumentieren.
§ 9 Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsabwicklung verwendet und nicht an Dritte weitergegeben.